Fragen zum Pfandleihhaus
Hier finden Sie häufe Fragen und Antworten rum um das Thema Leihhaus / Pfandleihhaus:
Der Vorteil des Pfandkredits besteht darin, dass er für Jedermann und jederzeit möglich ist. Im Gegensatz zu einem Bankkredit haften Sie nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen. Sie machen also keine Schulden, sondern haften lediglich mit Ihrem Pfand. Es wird also über ein Pfand (also Wertgegenstände, die sich bei Ihnen z.B. im Haushalt befinden – oft sind dies Uhren, Schmuck oder Moderne Technik) ein Kredit gewährt. Sie erhalten nach Fachkundiger Bewertung Ihr Bargeld sofort. Es gibt keine Schufa-Abfragen oder Einträge.
Nein, für den Kredit, der Ihnen gewährt wird haften Sie nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen, sondern ausschließlich mit Ihrem Pfand. Sie haben also nicht wie bei einem üblichen Bankkredit „Schulden gemacht“. Ist es Ihnen nicht möglich, das gewährte Darlehen zurückzuzahlen, wird das Pfandhaus nach Ablauf der Darlehenszeit den Gegenstand versteigern, um so zu versuchen, die Darlehenssumme zu decken. Dabei trägt das Leihhaus das Risiko eines möglichen Verlusts. Wird jedoch ein zusätzlicher Gewinn bei der Versteigerung erzielt, so ist der ursprüngliche Eigentümer des Pfandes berechtigt, sich diesen Auszahlen zu lassen.
Wir begutachten Ihr Pfand und ermitteln den Wert. Der Pfandwert liegt in der Regel bei etwa 50% bis 80% des zu erzielenden Marktwertes, abhängig vom Gegenstand und dessen Zustand. Die Summe ist jedoch auch vom Zeitwert der Ware abhängig (besonders bei moderner Technik). Nach Vertragsschluss erhalten Sie ein Darlehen in Höhe des Pfandwertes und Ihr Pfand wird sicher bei uns verwahrt. Innerhalb der Laufzeit Ihres Darlehens können Sie das Pfand täglich einlösen. Oder Sie verlängern nach Ablauf der Frist die Darlehenslaufzeit durch Zahlen der angefallenen Kosten und Zinsen (online möglich).
Gesetzlich liegt die Frist bei 3 Monaten. Wie garantieren Ihnen jedoch 5 Monate Laufzeit. Sollten Sie Ihr Pfand jedoch nicht abholen oder verlängern können, so wird dies frühestens nach sechs Monaten in einer Öffentlichen Versteigerung veräußert. Sie haben jedoch jederzeit innerhalb der Laufzeit die Möglichkeit, die bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren zu begleichen, um die Laufzeit um weitere 5 Monate zu verlängern (online möglich).
Nach Ablauf der Laufzeit müssen die Pfänder nach den gesetzlichen Bestimmungen in einer öffentlichen Versteigerung veräußert werden. Das geschieht durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator. Ein eventuell entstehender Überschuss (Mehrerlös) nach der Versteigerung steht Ihnen zu und wird an Sie ausbezahlt. Sollten Sie diesen Überschuss nicht innerhalb von zwei Jahren abholen, so müssen wir diesen an die öffentliche Kasse abführen. Sie werden aber in jedem Fall von uns darüber informiert, wenn Ihr Pfand in die Versteigerung gehen sollte.
All Ihre Gegenstände werden gewissenhaft, sicher und sachgemäß verpackt und gelagert. Dabei entsprechen die Sicherheitseinrichtungen, , wie Tresore und 24/7 Überwachung, dem aktuellen Stand der Technik und den geltenden Vorschriften.
Abgeben müssen Sie Ihr Pfand persönlich. Dies trifft nicht auf die Abholung zu, jeder der den originalen Pfandkreditvertrag vorlegt kann das Pfand abholen. Ihr Pfand kann Ihnen bei Einlösung auch zugeschickt oder von einer Bevollmächtigten Person abgeholt werden. Falls der originale Pfandkreditvertrag verloren geht, kann das Pfand auch vom Pfänder persönlich per Vorlage des Personalausweis abgeholt werden.
In der Regel erhalten Sie ca. 50 bis 80 Prozent des aktuellen Warenwerts/Marktwertes Ihres Pfands ausgezahlt. Die Summe ist jedoch auch vom Zeitwert der Ware abhängig (besonders bei moderner Technik). Wir schätzen Ihre Gegenstände kostenfrei, direkt vor Ort, in nur wenigen Minuten und teilen Ihnen die höchst mögliche Darlehenssumme mit. Bei Bedarf können Sie auch nur ein Bruchteil der möglichen Darlehenssumme in Anspruch nehmen. Bei Zustimmung erhalten sie das Bargeld sofort.
Ja, bei der Pfandleihe handelt es sich um ein einfaches „Beleihungsverfahren“: Somit können Sie sich über das Beleihen eines Wertgegenstandes Geld auszahlen lassen. Es ist ein Kurzzeitkredit, der ohne Bürgschaften, Verdienstnachweisen oder Schufa-Auskünften abgeschlossen werden kann. Der Kredit ist mit dem Pfandgegenstand selbsthaftend, daher Verschulden Sie sich nicht.
Wir sind spezialisiert auf die Beleihung von Schmuck, Diamanten, Uhren und modernste Technik. Jedoch nehmen wir auch gerne Foto- und Videoartikel, Luxusartikel, Münzen, Werkzeug, Musikinstrumente, hochwertige Fahrräder entgegen. Bei spezielleren Gegenständen wie Porzellan, Kunstgegenstände und weiteres lohnt es sich zunächst anzufragen.
Schönen Schmuck zu marktgerechten, attraktiven Preisen finden Sie in unserem Online Shop „Juwelier Walther“. Als Juwelier mit weit über 50-jähriger Tradition haben wir uns auf den An- und Verkauf von ausgesuchtem hochwertigem Gold- und Silber-Schmuck aus Vorbesitz, wie aus Schmuckauktionen spezialisiert, den wir Ihnen zu besonders attraktiven Preisen anbieten.
Wir garantieren Ihnen 5 Monate reguläre Laufzeit, plus einen weiteren Kulanz Monat. Verlängern können Sie jeder Zeit und unbegrenzt oft. Auf Ihrem Pfandkreditvertrag finden Sie das Feld „Abschlusstag“, das ist der Tag an dem Sie uns Ihr Pfand gebracht haben oder an dem es verlängert wurde. Daneben steht das Feld „Verfalltag“, das ist das Ablaufdatum Ihres Pfandkreditvertrages (5 Monate nach Vertragsschluss). Danach haben Sie noch 1 Monate, um eine Versteigerung Ihrer Pfänder abzuwenden und Ihre Pfandkreditverträge zu verlängern.
Natürlich können Sie bei uns auch Gegenstände erwerben. Als Spezialist für Schmuck, Juwelen, Diamanten und Uhren finden Sie immer wieder aktuelle Angebote in unserem Online Shop oder unseren Filialen. Daneben bieten wir Ihnen aber auch aktuelle Unterhaltungselektronik, Foto- und Videoartikel, Kunstgegenstände, Luxusartikel, Porzellan, Münzen, Musikinstrumente, hochwertige Fahrräder, Werkzeuge und vieles mehr.
Sie haben weitere Fragen?
Gerne beraten wir Sie persönlich in einer unserer Filialen. Oder Sie nehmen hier Kontakt mit uns auf.
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